Wir haben alle relevanten Fakten für Sie zusammengetragen, damit Sie bestens vorbereitet sind für den 01. September 2023.
Erfahren Sie, welche Neuerungen das nDSG bringt und was Unternehmen beachten sollten, um die Anforderungen zu erfüllen.
Wir sind gerne für Sie da!
Entdecken Sie jetzt die wichtigsten Informationen zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG)!
Am 1. September 2023 tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft und Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie bis dahin die neuen Anforderungen erfüllen.
Für Unternehmen, die dagegen verstossen, können die Strafen bis zu CHF 250'00.00 betragen.
Hier erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen zum nDSG und wir erklären, was Unternehmen beachten sollten.
Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen rechtzeitig umzusetzen!
Das vorherige Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1992 und war somit nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik.
Das neue nDSG wurde entwickelt, um den Datenschutz in der Schweiz auf ein höheres Niveau zu heben und die Kompatibilität mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherzustellen.
Grundsätzlich sind alle Schweizer Unternehmen betroffen, die Personendaten verarbeiten.
Besonders betroffen sind Unternehmen, die grosse Mengen von Personendaten oder besonders schützenswerten Personendaten erheben und bearbeiten, Profiling betreiben oder Webshops führen.
Das nDSG erhöht die Transparenz, stärkt die Prävention und Eigenverantwortung der Datenanbieter und Datenschutzaufsicht, baut die Strafbestimmungen aus und schützt natürliche Personen.
Genetische und biometrische Daten sind neu besonders schützenswerte Personendaten, und die Auftragsbearbeiter müssen Daten gleich behandeln wie der Verantwortliche.
Die Neuerungen des nDSG umfassen die Verankerung des Profilings, die Verpflichtung zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), die Ausweitung der Betroffenenrechte, die Erweiterung der Informationspflichten bei der Beschaffung von Personendaten und die Verpflichtung zur Meldung von Verletzungen der Datensicherheit.
Unternehmen sollten jetzt bereits Anpassungen vornehmen, um die neuen Gesetzesänderungen nicht unvorbereitet zu treffen. Die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten ist obligatorisch, und Unternehmen müssen Datenschutz bereits bei der Entwicklung berücksichtigen.
Zudem ist eine DSFA bei risikoreichen Verarbeitungsprozessen erforderlich, und Verletzungen der Datensicherheit müssen dem EDÖB gemeldet werden.
Unser Security-Berater Olaf Dany berät Sie gerne, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes in der Schweiz gerecht wird. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns oder sprechen Sie Olaf direkt an, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen.
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